Klinikstatus und Kostenübernahme

Gerne stehen wir Ihnen auch rund um das Thema Kostenübernahme zur Seite.

Generell ist unsere Klinik als Privatklinik nach § 30 GewO konzessioniert und ist damit ein privates Krankenhaus. Ebenso ist sie vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) anerkannt, wird dort als privates Akutkrankenhaus (§ 4 Abs. 4 MB / KK / allgemeine Versicherungsbedingungen) geführt und ist im Sinne des § 7 Abs. 1 BVO beihilfefähig. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit gilt für alle Bundesländer.

Die Kosten einer stationären Behandlung werden von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen je nach Versicherungstarif und Beihilfeverordnung übernommen. Bitte beachten Sie, dass in unserem Haus ausschließlich Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden. Für Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen wenden Sie sich bitte an entsprechende Einrichtungen.

Die Unterbringung erfolgt als Regelleistung in Zimmern mit Einzelbelegung. Der Tagessatz der Klinik setzt sich aus einem von den jeweiligen Kostenträgern anerkannten Basis- und Abteilungspflegesatz zusammen.

Der Pflegesatz deckt folgende Leistungen ab:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst
  • Pflegerische Betreuung durch examinierte Krankenpfleger/-schwestern
  • Alle medizinisch notwendigen und ausreichenden ärztlichen sowie psychologischen Leistungen
  • Akute Bedarfsmedikation

Der Aufnahme- und der Abreisetag werden dabei als ein Tag abgerechnet. Eine Krankenhauseinweisung muss durch einen niedergelassenen Facharzt oder eine Fachklinik erfolgen.

Es gelten dieselben Aufnahmebedingungen wie für den stationären Klinikaufenthalt. An Wochenenden finden in der Regel keine Psychotherapien statt.

Bei Aufnahme wird mit unserer Klinik ein Behandlungsvertrag geschlossen. Die Wahl einer Behandlung durch den Chefarzt wird in einer individuellen Wahlleistungsvereinbarung festgehalten. Wahlärztliche Chefarztleistungen werden nach den Gebührensätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.

Schwerpunkt der Privatambulanz ist die Diagnostik, Beratung und Therapiebegleitung bei psychosomatischen und psychiatrischen Erkrankungen für Privatversicherte und Selbstzahler. Die Abrechnung erfolgt nach den Gebührensätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht erforderlich.

Wir unterstützen Sie vollumfänglich dabei, alle Formalitäten vor, während und nach dem Klinikaufenthalt zu regeln. Auf Wunsch prüfen wir gerne die Vertragsunterlagen Ihrer privaten Krankenversicherung sowie die jeweilige Beihilfeverordnung auf individuelle Kostendeckung. In diesem Zusammenhang eruieren wir ebenfalls die Möglichkeit der Direktabrechnung mit Ihren Kostenträgern.

Indikationen für eine stationäre Akutbehandlung/ Krankenhausbehandlung

Die Dringlichkeit für eine stationäre Behandlung ergibt sich aus der Schwere einer akuten psychischen, psychosomatischen oder psychosozial-interaktionellen Problematik. Behandelt werden Krankheitsbilder, bei welchen einer oder mehrere der folgenden Faktoren zutrifft:

  • Akute psychische/körperliche Instabilität
  • Stationär behandlungsbedürftige organische Komorbidität
  • Ambulante Behandlung reicht nicht mehr aus
  • Psychosoziale Konflikte erfordern eine problemlösungsorientierte Behandlung

Die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung ist in folgenden Fällen gegeben:

  • Eine ambulante Therapie ist nicht ausreichend wirksam
  • Zustand verschlechtert sich akut
  • Besonderer Schwere der Erkrankung
  • Verdacht auf Selbstgefährdung
  • Drohende oder bestehende Chronifizierung
  • Gebotene Distanzierung aus einem belastenden privaten, sozialen oder beruflichen Umfeld

Ansprechpartner

Umgebung Akutklinik Albstadt

Unser Service für Sie

Unsere Verwaltung sowie unsere Ärzte und Therapeuten assistieren Ihnen gerne bei der Organisation Ihres Aufenthalts. Damit Ihnen schnell geholfen wird, übernehmen wir selbstverständlich auch die Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung beziehungsweise Beihilfestelle.

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